Das NWR II
Ziel der Erweiterung des Nationalen Waffenregisters ist das Abbilden des „Lebenszyklus“ einer Waffe; dem vollständigen Weg von der Herstellung bzw. dem Import, über verschiedene Besitzer, bis hin zur Vernichtung oder dem Export.
Im Nationalen Waffenregister wird jede Waffe über eine eindeutige, zentral vergebene NWR-ID geführt. Für Hersteller und Händler bedeutet das: Vorgänge und die zugehörigen Daten müssen vollständig und nachvollziehbar gemeldet werden.
Die TTE-Waffenkartei erzeugt diese Meldungen aus Ihren erfassten Vorgängen und übermittelt sie automatisiert über die NWR II-Schnittstelle nach dem X-Waffe-Standard. Ergänzend erstellt und versendet das System die weiteren erforderlichen Behördenmeldungen und Dokumente – auf Wunsch auch per Fax oder Brief.
Verbindliche Auskünfte zu Melde- und Registrierungspflichten erteilt das Nationale Waffenregister.
Elektronische Datenübertragungen, automatisierte Behörden-Meldungen und intelligente Schnittstellen helfen Ihnen dabei!