Das NWR II

Ziel der Erweiterung des Nationalen Waffenregisters ist das Abbilden des „Lebenszyklus“ einer Waffe; dem vollständigen Weg von der Herstellung bzw. dem Import, über verschiedene Besitzer, bis hin zur Vernichtung oder dem Export.

Jede Waffe und jedes Waffenteil muss ab 2019 zu jeder Zeit einer bestimmten natürlichen bzw. juristischen Person zugeordnet werden können. Hierfür sind die momentan auf Waffen verwendeten Seriennummern nicht geeignet, da diese nicht eindeutig sind. Es kann somit gegenwärtig nicht genau ermittelt werden, wo sich welche Waffe befindet.
Zur eindeutigen Identifikation von Waffen bzw. Waffenteilen besitzen diese daher mit dem Ausbau des Nationalen Waffenregisters sogenannte NWR-IDs (21-stellig), die zentral vergeben werden und nur ein einziges Mal existieren.

Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes im Jahr 2019 wird es zudem gesetzlich vorgeschrieben sein, dass bestimmte Transaktionen zwischen Waffenherstellern und –händlern an das NWR gemeldet werden. Gesetzlich relevante Daten wie Seriennummern zu Waffen bzw. Waffenteilen sind ebenfalls innerhalb dieses Prozesses an das Nationale Waffenregister zu senden. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Behördenmeldungen für Händler und Hersteller von Jagd- und Sportwaffen entfallen.

In der Gesamtheit werden diese Punkte dazu führen, dass es für Händler und Hersteller zu einem Mehraufwand durch die Umstellung auf neue Prozesse kommt. Mit der TTE-Waffenkartei halten Sie diesen Mehraufwand so gering wie möglich.

Elektronische Datenübertragungen, automatisierte Behörden-Meldungen und intelligente Schnittstellen helfen Ihnen dabei!